Im nächsten Jahr gelten in der digitalen Welt einige neue Rechte und Vorschrifte. Hier gibt es eine kurze Übersicht über die wichtigsten Punkte im Jahr 2020.
Support für Windows 7 läuft aus
Am 14. Januar stellt Microsoft den Support für sein Betriebssystem Windows 7 ein. Das bedeutet unter anderem, dass Windows-7-Nutzer keine technische Unterstützung oder Updates vom Hersteller mehr für das Betriebssystem erhalten. Computer werden damit anfälliger für neue Schadprogramme. Es lohnt sich also, noch vor dem Ablauf der Frist auf ein moderneres Betriebssystem zu wechseln.
Apps gibt es auch auf Rezept
Viele Smartphone-Besitzer verwenden schon heute Gesundheits-Apps. Ärzte können ab 2020 einige geprüfte Apps per Rezept verschreiben. Die Kosten dafür tragen dann die gesetzlichen Krankenkassen. Für eine Kostenübernahme müssen solche Medizin-Apps allerdings zunächst durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft werden. Dabei geht es unter anderem um Datensicherheit, Schutz von Daten sowie die eigentlichen Funktionen der App. Zudem müssen diese „positive Versorgungseffekte“ bieten.
IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucher
Im Jahr 2020 soll in Deutschland das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verabschiedet werden. Darin ist unter anderem ein IT-Sicherheitskennzeichen für vernetzte Produkte enthalten. Solche Kennzeichen sollen Verbrauchern die Sicherheit transparenter machen und auf diese Weise Kaufentscheidungen beeinflussen. Es bleibt aber den Herstellern überlassen, ob die eigenen Produkte damit gekennzeichnet werden sollen.
Deutschland reguliert Kryptowährungen
Ab dem 1. Januar gilt das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Darin wird unter anderem das Krypto-Verwahrgeschäft als Finanzdienstleistung geregelt. Deshalb müssen Krypto-Verwahrer (Wallets) sowie Krypto-Handelsplätze von nun an über eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen verfügen. Andere Finanzdienstleister, zum Beispiel Banken, können ebenfalls ganz legal Kryptogeschäfte anbieten. Verbraucher können auf diese Weise zum ersten Mal von regulierten Finanzdienstleistern Kryptowährungen wie etwa kaufen oder diese auf entsprechenden Handelsplätzen wieder verkaufen.
Behörden wollen elektronische Rechnungen
Schon seit dem 27. November müssen sämtliche Bundesbehörden elektronische Rechnungen empfangen können. Länder und Kommunen haben noch bis zum 18. April Zeit. Ab dem 27. November 2020 ist es dann für alle öffentlichen Verwaltungen in Deutschland in der Regel nicht mehr möglich, Papierrechnungen zu akzeptieren.