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Allgemeiner KI-Verhaltenskodex jetzt verfügbar

Die Europäische Kommission hat die endgültige Fassung des Verhaltenskodex für KI mit allgemeinem Verwendungszweck erhalten. Der Kodex ist ein freiwilliges Instrument, das von 13 unabhängigen Experten entwickelt wurde und Beiträge von über 1000 Interessenträgern enthält, darunter Modellanbieter, kleine und mittlere Unternehmen, Wissenschaftler, KI-Sicherheitsexperten, Rechteinhaber und Organisationen der Zivilgesellschaft.

Der Kodex soll der Industrie dabei helfen, die Vorschriften des KI-Gesetzes über KI mit allgemeinem Verwendungszweck einzuhalten, das am 2. August 2025 in Kraft treten wird. Die Vorschriften werden ein Jahr später vom Amt für künstliche Intelligenz der Kommission in Bezug auf neue Modelle und zwei Jahre später in Bezug auf bestehende Modelle durchsetzbar. Damit soll sichergestellt werden, dass auf dem europäischen Markt in Verkehr gebrachte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck – einschließlich der leistungsstärksten – sicher und transparent sind.

Das Dokument besteht aus drei Kapiteln: Transparenz und Urheberrecht, die sich sowohl an alle Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck als auch an Safety and Security richten und nur für eine begrenzte Anzahl von Anbietern der fortschrittlichsten Modelle relevant sind.

Sobald der Kodex von den Mitgliedstaaten und der Kommission gebilligt wurde, können Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die den Kodex freiwillig unterzeichnen, die Einhaltung der einschlägigen Verpflichtungen aus dem KI-Gesetz durch Einhaltung des Kodex nachweisen. Damit profitieren die Unterzeichner des Kodex von einem geringeren Verwaltungsaufwand und einer größeren Rechtssicherheit im Vergleich zu Anbietern, die die Einhaltung des Kodex auf andere Weise nachweisen.

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