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Digital Services Act gilt jetzt – aber was ist das eigentlich?

Seit dem 25. August sollen Konsumenten in der gesamten EU besser gegen Desinformationen im Internet geschützt werden. Das ist das wichtigste Ziel einer neuen Verordnung, die den Namen Digital Services Act (DSA) trägt. In Deutschland wird der DSA durch das „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG) umgesetzt.

Zunächst gilt der DSA nur für große Plattformen mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern pro Monat. Ab dem 17. Februar 2024 werden jedoch alle Unternehmen und andere Organisationen erfasst, die selbst digitale Dienste anbieten. Das bedeutet für die Betreiber, dass sie neue Pflichten mit Blick auf den Verbraucherschutz erfüllen müssen.

Alles in allem schafft der einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste wie Onlineplattformen und Suchmaschinen. Er nimmt die Anbieter insbesondere in die Pflicht, Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte zu treffen. Kommen die Online-Dienste diesen Verpflichtungen nicht nach, können Nutzer dies in Deutschland bei der Bundesnetzagentur melden.

Die Bestimmungen für große Plattformen, für die der DSA schon jetzt gilt, werden direkt von der EU-Kommission durchgesetzt. Dagegen haben die EU-Mitgliedsländer die Aufsicht über die kleineren Dienste, für die die entsprechenden Vorgaben ab dem kommenden Februar gelten. Bis dahin soll auch das DDG verabschiedet werden. Dadurch wird unter anderem das bisherige Telemediengesetz außer Kraft gesetzt, die Vorschriften werden in das neue DDG übernommen oder angepasst.

Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es auch auf dieser Website der Bundesregierung.

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