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DSGVO bringt nur den wenigsten Unternehmen Wettbewerbsvorteile

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist von ihrem Ziel, einheitliche Datenschutzregeln in Europa zu schaffen, noch ein gutes Stück entfernt. Und das, obwohl die große Mehrheit der Unternehmen die Vorgaben inzwischen umgesetzt hat. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 503 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland. So loben 67 Prozent, dass die DSGVO weltweit Maßstäbe für den Umgang mit personenbezogenen Daten setzt. Und jedes zweite Unternehmen (50 Prozent) glaubt, dass die DSGVO zu einheitlichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU führt.

Aber 70 Prozent sehen aufgrund der unterschiedlichen Auslegung in den Mitgliedsstaaten noch keinen EU-weiten einheitlichen Datenschutz. Und auch die Bewertung mit Blick auf das eigene Unternehmen fällt kritisch aus. So können 40 Prozent keinen Wettbewerbsvorteil durch die DSGVO auf dem internationalen Markt erkennen – und 30 Prozent sehen sogar Wettbewerbsnachteile. Dem stehen 16 bzw. 13 Prozent gegenüber, die die DSGVO als geringen oder großen Wettbewerbsvorteil bezeichnen „Die Idee der DS-GVO, einen einheitlichen Datenschutzrahmen mit hohen Standards für Europa zu schaffen, war und ist richtig. Bislang ist aber nicht gelungen, daraus den oft behaupteten Wettbewerbsvorteil zu ziehen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Mehr Aufwand beim Datenschutz

Dabei hat die große Mehrheit die DSGVO inzwischen umgesetzt, entweder vollständig (22 Prozent) oder größtenteils (40 Prozent). Ein Drittel der Unternehmen sieht sich erst teilweise am Ziel, nur zwei Prozent haben erst mit der Umsetzung begonnen – und kein Unternehmen hat bisher nichts getan. Praktisch alle Unternehmen haben seit Einführung der Verordnung ihren Aufwand für Datenschutz hochgefahren. 16 Prozent stellen fest, dass dieser langsam wieder abnimmt, aber 47 Prozent gehen von einem gleichbleibend höheren Aufwand aus, 30 Prozent erwarten sogar, dass der bereits gestiegene Aufwand noch weiter zunimmt. „Die DSGVO ist kein Punkteplan, den man sich vornimmt und dann einmalig umsetzt“, so Rohleder. „Sie erfordert dauerhafte Anstrengungen, insbesondere bei der Einführung neuer Geschäftsprozesse und digitaler Technologien, und die ständige Reaktion auf neue Auslegungen, etwa durch Gerichtsurteile oder Hinweise der zahlreichen Aufsichtsbehörden.“

Vor allem externe Faktoren bremsen

Dass die Umsetzung der DSGVO noch nicht weiter ist, liegt nach Ansicht der Unternehmen überwiegend an Gründen, die sie nicht selbst zu verantworten haben. Sie sehen sich vor allem mit Rechtsunsicherheit und einer widersprüchlichen Auslegung der Datenschutzvorgaben innerhalb Europas und zwischen den Bundesländern konfrontiert. So geben 88 Prozent an, die Umsetzung der DSGVO sei nie vollständig abgeschlossen, etwa weil es neue Guidelines gibt. 78 Prozent sehen bestehende Rechtsunsicherheiten zu den Vorgaben der DS-GVO als Hemmnis. 77 Prozent haben festgestellt, dass durch das Ausrollen neuer Tools immer wieder eine neue Prüfung in Gang gesetzt wird.

Aber auch unternehmensinterne Gründe bremsen die Umsetzung. 45 Prozent sagen, die erforderliche IT- und Systemumstellungen kosten viel Zeit, 32 Prozent fehlt es an finanziellen Mitteln, 24 Prozent an qualifizierten Beschäftigten. Rund jedes vierte Unternehmen (23 Prozent) bindet die Datenschutzbeauftragten nur mangelhaft ein, 15 Prozent sehen ganz allgemein eine mangelnde Unterstützung im Unternehmen.

Entsprechend kritisch beurteilen die Unternehmen aktuell die Umsetzung des Datenschutzes in Deutschland. Zwei Drittel stellen fest, dass der strenge Datenschutz in Deutschland die Digitalisierung erschwert, für fast ebenso viele hemmt der uneinheitliche Datenschutz die Digitalisierung. Und 61 Prozent sagen, Deutschland übertreibe es mit dem Datenschutz – vor einem Jahr lag der Anteil noch bei 50 Prozent. „Datenschutz darf nicht zum Selbstzweck werden“, sagt Rohleder. „Aus Sicht der Unternehmen ist es der DSGVO bislang nicht gelungen, den Datenschutz zu vereinheitlichen, weder innerhalb der EU noch innerhalb Deutschlands.“

Weitere Ergebnisse der Umfrage sowie die Analyse dieser Ergebnisse sind unter diesem Link zu finden.

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