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Europäischer Gerichtshof verhandelt über internationalen Datenaustausch

Für viele Softwaretools oder Websites ist es selbstverständlich, dass die eingegebenen Daten im Hintergrund weitergegeben und ausgetauscht werden. Für viele Unternehmen gehört das zum Alltag – selbst personenbezogene Daten werden im Ausland gespeichert oder verarbeitet.

Innerhalb der Europäischen Union wurde der Datenschutz mittlerweile durch eine entsprechende Verordnung vereinheitlich. Werden die Daten jedoch mit Nicht-EU-Ländern ausgetauscht, ist die Situation deutlich komplizierter. Zwar gibt es sogenannte Standardvertragsklauseln, allerdings ist nicht klar, ob diese mit dem EU-Recht vereinbar sind. Aktuell verhandelt der Europäische Gerichtshof über diese Frage, eine Entscheidung wird im Dezember erwartet.

Der Ausgang des Verfahrens ist aktuell völlig offen. Allerdings hatte der Europäische Gerichtshof schon im Oktober 2015 das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt. Darin ging es um die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in die Vereinigten Staaten.

Die komplexe Rechtslage ist einer der Gründe, weshalb wir uns bei Skyfillers dazu entschieden haben, sämtliche Hostingdienste auf Servern in deutschen Rechenzentren zu betreiben. Unsere Kunden müssen sich deshalb beim Auslagern von bestimmten Leistungen in die Cloud keine Gedanken über rechtliche Fragen machen, die bei anderen Anbietern oft ein sehr wichtiger Aspekt sind.

Umfangreiche Informationen zu diesem Thema gibt es auch auf der Website von Skyfillers, weitere Fragen beantworten unsere Mitarbeiter jederzeit.

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