Wie sich der Persönlichkeitsschutz von Daten innerhalb von IT-Infrastrukturen gewährleisten lässt, ist eine wichtige Frage. Antworten darauf können einen juristischen oder einen IT-Hintergrund haben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nun mit einem zweitägigen Symposium versucht, diese beiden Aspekte zu kombinieren.
Die immer stärkere Digitalisierung von Produktion und Kommunikation lässt sich kaum aufhalten. Allerdings spielt der Schutz von persönlichen Daten dabei eine sehr wichtige Rolle. Wie groß diese Rolle ist, zeigte sich sogar während des Symposiums. Nach dem Bekanntwerden des Datenskandals rund um Facebook und Cambridge Analytica brach der Aktienkurs des sozialen Netzwerks nämlich ein.
Abgesehen von diesem aktuellen Fall gab es eine Reihe von Präsentationen, die sich mit eher allgemeinen Fragestellungen zum Thema Persönlichkeitsschutz beschäftigten. Immer wieder spielte dabei die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Rolle. Unter anderem wurde die Frage erläutert, ob aus juristischer Sicht die Einführung eines „digitalen Hausfriedensbruchs“ sinnvoll wäre. Technische Vorkehrungen zum Schutz von persönlichen Daten bei der Einführung von elektronischen Ausweisen waren ebenfalls ein wichtiges Thema.
Verwaltung abgehängt?
Für viele Bürger ist neben dem Persönlichkeitsschutz auch das Angebot von Verwaltungsleistungen im Internet sehr wichtig. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, etwa Dänemark, sind die Möglichkeiten in Deutschland noch immer sehr rückständig.
Daran dürfte sich in den kommenden Jahren wenig ändern: Erst ab 2023 sind alle Verwaltungen dazu verpflichtet, Online-Angebote bereitzustellen. Immerhin sollen ab 2019 Pilotprojekte zu interaktiven Portalen für den Bürgerservice gestartet werden.
Viren und Datenschutz
In einem Grundsatzreferat beschäftigte sich Michael Mehrhoff, Abteilungsleiter für Informationssicherheitsprodukte beim BSI, mit Anti-Virensoftware. Vor allem für den Schutz von Unternehmensdaten gehen immer mehr Hersteller dazu über, Rechenzentren in der Cloud zu nutzen, da dort die Scangeschwindigkeit in der Regel deutlich höher ist. Mehrhoff schätzt, dass die Effizienz so um bis zu 50 Prozent verbessert wird.
Für das BSI waren in diesem Zusammenhang vor allem die Datenschutzerklärungen der verschiedenen Hersteller interessant. Bei einer umfangreichen Analyse von zwölf Firmen machte die Hälfte nur wenig detaillierte Angaben zu diesem Thema. Lediglich ein Hersteller zeichnete sich durch viele Details in der Datenschutzerklärung aus.
Alles in allem vermittelte Mehrhoff das Bild, dass der Daten- und Persönlichkeitsschutz bei Anti-Virensoftware in den meisten Fällen nur eine untergeordnete Rolle spielt. Viele Daten werden in die Cloud übertragen, obwohl es keinen direkten Bezug zur Suche nach Viren gäbe. Darüber hinaus erhalten Nutzer oft keine eindeutigen Angaben zur Konfiguration der Software. In diesem Bereich sieht das BSI daher noch großen Nachholbedarf.